Mietbedingungen für Toiletten- Sanitärwagen, Anhänger und Veranstaltungstechnik von Lokusdeluxe


1. Der Mietpreis ergibt sich aus den gültigen Preislisten oder aus einem im Einzelfall erstellten Angebot des Vermieters. Die Mietdauer errechnet sich aus den Miettagen und dem Mietgegenstand, wobei der Liefer- und Abholtag nach Vereinbarung flexibel und nach Absprache mit dem Mieter variieren kann.


2. Im Mietpreis enthalten ist der, in der Auftragsbestätigung bestätigte  Toiletten-Sanitärwagen inklusive der hygienischen Endreinigung. Die Transportkosten sind abhängig vom Aufstellort und  werden separat berechnet. 


3. Der Mieter verpflichtet sich, die im Mietvertrag vereinbarten Bedingungen wie die Übergabezeit unbedingt einzuhalten.


4. Bei Vertragsabschluss (Buchung) von Toiletten- Sanitärwagen, wird eine Anzahlung in Höhe von mindestens 30 % des Gesamtmietpreises sofort fällig. Bei Lieferung wird der Restmietpreis in voller Höhe fällig. Für bestimmte Veranstaltungen wird die Erhebung einer Kaution vorbehalten.

Ausgenommen sind Gewerbliche Kunden, bei denen der Restbetrag (Mietbetrag) erst nach Erhalt der Rechnung innerhalb von zehn Tagen zu begleichen ist.


5. Zur Zahlungsweise steht die Barzahlung bei Übergabe, PayPal Zahlung, im Vorfeld per Überweisung oder Zahlung auf Rechnung zur Verfügung.


6. Der Vermieter verpflichtet sich, für die Toiletten- Sanitärwagen eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Die Haftpflichtversicherung übernimmt keine Kosten für Beschädigungen, welche vom Mieter oder deren Gäste am oder im Toiletten- Sanitärwagen entstanden sind. Beschädigte oder entwendete Gegenstände aus den Toiletten- Sanitärwagen sind vom Mieter in voller Höhe sofort bei Abholung des Toilettenwagens zu begleichen. Bei Vollkaskoschäden, die während des Miet-Zeitraums entstehen, haftet der Mieter in Höhe der Eigenbeteiligung von 300 Euro.

Der Mieter ist in jedem Fall verpflichtet dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen, wenn Beschädigungen am Mietobjekt entstanden sind.


7. Der Mieter ist nicht berechtigt, Veränderungen am Fahrzeug vorzunehmen. Das Anbringen von Aufklebern ist zu unterlassen. Für die Entfernung unerlaubt aufgebrachter Aufkleber werden pauschal Kosten berechnet, welche vom Mieter sofort bei Abholung zu begleichen sind.


8. Der Vermieter ist berechtigt, sämtliche Forderungen gegen den Mieter sofort bei Abholung abzurechen. Hierzu gehören insbesondere die Schadensersatzansprüche des Vermieters wegen Beschädigung oder Verlust des mitgelieferten Zubehörs.


9. Der Mieter überzeugt sich bei Übergabe des Toiletten- Sanitärwagens davon, dass sich das Fahrzeug in einem ordnungsgemäßen Zustand befindet und keinerlei Mängel und Beschädigungen aufweist. Auch überzeugt sich der Mieter davon, dass das zum Toiletten- Sanitärwagen gehörende Zubehör vollständig ist. Festgestellte Mängel, Beschädigungen oder fehlendes Zubehör müssen auf dem Übergabeprotokoll vermerkt und von beiden Vertragsparteien durch Unterschrift bestätigt werden.


10. Der Toiletten- Sanitärwagen wird vom Vermieter an den Mieter von außen wie von innen vollständig gereinigt übergeben. Sollte bei Abholung eine  grobe Verschmutzung (Fäkalienreste, menschliche Hinterlassenschaften…) vorliegen, erhebt der Vermieter eine festgelegte erhöhte Reinigungsgebühr.


11. Besonderheit Winterbetrieb. Bei Außentemperaturen unterhalb von 3°c muss der Toiletten- Sanitärwagen über den gesamten Zeitraum der Miete am Stromnetz angeschlossen und alle vorhandenen Heizungen müssen zur Vorbeugung gegen Frostschäden eingeschaltet sein. Bei Nichteinhaltung haftet der Mieter für entstandene Frostschäden.

! Achtung: Die Infrarotheizungen erwärmen den Innenraum und erhitzen ihre Oberfläche. Es besteht Verbrennungsgefahr. Warnhinweise im Mietobjekt sind zu beachten.


12. Einige Toilettenwagen sind mit einer Außenbeleuchtung ausgestattet. Diese ist in manchen Wagen permanent geschaltet und dient der Unfallverhütung zur Beleuchtung im Einstiegsbereich.


13. Sollte der im Mietvertrag bezeichnete Toiletten- Sanitärwagen aus irgendeinem Grund nicht verfügbar sein, ist der Vermieter berechtigt, einen vergleichbaren Toiletten- Sanitärwagen als Ersatz zur Verfügung zu stellen. Der Vermieter ist überdies berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Pflichten aus dem Mietvertrag der Leistungen eines Dritten zu bedienen.


14. Das Mietobjekt wird an einem fest vereinbarten Ort aufgebaut und übergeben und wird an demselben Ort abgeholt. Ein eigenständiges Versetzen des Toiletten- Sanitärwagens ist untersagt. Bei Schäden, welche durch unerlaubtes Versetzen des Objektes entstehen, haftet der Mieter in voller Höhe.


15. Im Mietvertrag ist ein Rückgabedatum mit Uhrzeit verbindlich vereinbart. Wird das vereinbarte Rückgabedatum mit Uhrzeit für das Mietobjekt durch den Mieter nicht eingehalten (Beispiel: Nicht anwesend bei Abholung) hat der Mieter die verspätete Rückgabe zu vertreten. Der Mieter kommt für sämtlicher entstandenen Schäden, die durch die Verspätung für den Vermieter entstehen, auf. Dieses gilt insbesondere für Mehrkosten, die dem Vermieter dadurch entstehen, dass er für andere Mieter ein Ersatzwagen oder Veranstaltungszubehör beschaffen muss oder für Preisnachlässe, wenn für den Folgemieter ein gleichwertiger Toiletten- Sanitärwagen nicht beschafft werden kann.

Darüber hinaus schuldet der Mieter bei nicht rechtzeitiger Rückgabe für jeden angefangenen Überziehungstag, den das Mietobjekt ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes verspätet zurückgegeben wird, den doppelten Mietpreis pro Tag (entsprechend dem Mietpreis für den letzten vereinbarten Miettag).

Als wichtiger Grund gilt beispielsweise die erhebliche Verletzung oder Erkrankung des Mieters mit Krankenhausaufenthalt. In diesem Fall ist zu prüfen, ob die Abholübergabe durch eine dritte Person durchgeführt werden kann.

Der Mieter ist in jedem Fall verpflichtet dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen, wenn die Gefahr besteht, dass der vereinbarte Rückgabezeitpunkt nicht eingehalten werden kann.


16. Tritt der Mieter vor Mietbeginn vom Vertrag zurück, wird bei geleisteter Anzahlung oder Gesamtzahlung ein anteiliger Ausfallpreis fällig.

Dieser stellt sich wie folgt zusammen:

bei Rücktritt von 1 bis 14 Tagen vor Mietbeginn: 80 % des Mietpreises

bei Rücktritt von 15 bis 60 Tagen vor Mietbeginn: 50 % des Mietpreises

bei Rücktritt von 61 Tagen und mehr vor Mietbeginn: 30 % des Mietpreises


17. Bei vorzeitiger Rückgabe des Mietobjektes ist der voll vereinbarte Mietpreis zu zahlen.


18. Sollte während der Mietzeit Mängel auftreten, so hat der Mieter dem Vermieter umgehend davon in Kenntnis zu setzen. Reparaturen durch den Mieter dürfen nur mit Einwilligung des Vermieters vorgenommen werden. Die Kosten für ohne Einwilligung des Vermieters vorgenommene oder in Auftrag gegebene Reparaturen trägt der Mieter. Der Beweis, dass der Vermieter nicht zu erreichen war, trifft der Mieter.

Schadenersatzansprüche des Mieters sind für den Fall ausgeschlossen, dass das Mietobjekt während der Mietzeit repariert werden muss oder ausfällt, es sei denn, dass der Ausfall oder die Reparaturbedürftigkeit vom Vermieter vorsätzlich oder fahrlässig verursacht worden sind.

Für Mangelfolgeschäden haftet der Mieter nicht.


19. Im Mietpreis sind eine Haftpflicht und ggf. eine Teil- Vollkaskoversicherung sowie alle unter Punkt 2 aufgeführten Punkte enthalten. Zusätzlich erhält der Mieter eine Erstausstattung mit Hand- und Toilettenpapier. Das Mietobjekt wird mit einer hochwertigen Ausstattung an Hygieneartikel sowie Seife und Desinfektionsmittel ausgeliefert.

Entstandene Strom und Wasserkosten gehen zu Lasten des Mieters.

Möchte der Mieter das Mietobjekt auf öffentlichen Flächen aufgestellt haben, benötigt der Mieter eine schriftliche Genehmigung der jeweiligen Kommunalverwaltung (Gemeinde) oder der Stadt.

Für Verkehrssicherungsmaßnahmen ist der Mieter zuständig.

Für die Einleitung des Abwassers außerhalb von Privatgrundstücken trägt der Mieter die Verantwortung.

Der schriftliche Mietvertrag und die vorliegenden Mietbedingungen geben den Vertragswillen der Vertragspartner vollständig wieder. Mündliche Nebenabsprachen sind nicht getroffen worden. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Buchungszusagen des Vermieters sind bis zum Erhalt einer Anzahlung des Mieters unverbindlich. Ausgenommen sind gewerbliche Buchungen, diese sind mit Versand bzw. Erhalt der Auftragsbestätigung verbindlich.


20. Beim elektrischen Anschluss des Toilettenwagens ist darauf zu achten, dass die Steckdose am Aufstellort bauseits mit dem RCD/FI-Schutzschalter 30mA geschützt ist.


21. Erfüllungsort ist der Sitz des Vermieters. Gerichtsstand ist, soweit zulässig vereinbart, dass für den Sitz des Vermieters örtlich zulässige Gericht.


22. Diese Mietbedingungen sind Anhang an jeden Mietvertrag den Mark Sedgwick Veranstaltungsservice Lokusdeluxe mit dem Mieter abschließt.


Stand 20.09.2023